Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienunterkünften
Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
I. Geltungsbereich
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die befristete Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zu Beherbergungszwecken (nachfolgend „Mietvertrag“), die zwischen dem jeweiligen Eigentümer oder sonst zur Vermietung berechtigten Anbieter der Ferienunterkunft (nachfolgend „Vermieter“) und dem Gast (nachfolgend „Gast“) geschlossen werden.
Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung des Mietvertrages, soweit keine vorrangige Regelung/Vereinbarung gilt (hierzu Ziffer 3).
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages ist ausschließlich die zeitlich befristete Überlassung der in der Buchungsbestätigung bezeichneten Ferienunterkunft einschließlich der dort ausdrücklich ausgewiesenen Ausstattungs- und Nebenleistungen.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Vermieter keine Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
3. Rangfolge der Vereinbarung/Regelung
Für das Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Vertragsunterlagen in der jeweils genannten Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Gast;
- die Buchungsbestätigung einschließlich objektspezifischer Vereinbarungen;
- bei Buchungen über Buchungs- oder Vermittlungsplattformen (insbesondere Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt, Traum-Ferienwohnungen oder vergleichbare Plattformen) die für den jeweiligen Buchungsvorgang geltenden Buchungs-, Vermittlungs- oder Plattformbedingungen, soweit diese Vertragsbestandteil geworden sind oder zwingend Anwendung finden;
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- die Hausordnung der jeweiligen Ferienunterkunft.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Vertragsunterlagen geht die jeweils höherrangige Regelung vor. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
II. Vertragsschluss
1. Buchungsanfrage
Die Präsentation von Ferienunterkünften auf Internetseiten, Buchungsplattformen oder in sonstigen Medien stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern die Aufforderung an den Gast, ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages abzugeben.
2. Angebot des Gastes
Mit Abgabe einer Buchungsanfrage unterbreitet der Gast dem Vermieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages über die ausgewählte Ferienunterkunft für den gewünschten Aufenthaltszeitraum.
3. Annahme
Der Mietvertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zustande. Die Buchungsbestätigung kann in Textform erfolgen.
III. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
1. Mietpreis
Der Gast ist verpflichtet, den für die gebuchte Ferienunterkunft vereinbarten Mietpreis einschließlich der vereinbarten Nebenleistungen im Voraus zu entrichten. Der vereinbarte Mietpreis umfasst ausschließlich die in der Buchungsbestätigung sowie der für die jeweilige Ferienunterkunft maßgeblichen Leistungsbeschreibung ausdrücklich bezeichneten Leistungen.
Nicht im Mietpreis enthalten sind öffentliche Abgaben, insbesondere Kur- oder Gästebeiträge, soweit diese gesetzlich erhoben werden oder in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen sind.
2. Fälligkeit
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Mietpreis wie folgt zur Zahlung fällig:
- Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtmietpreises ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss zu leisten.
- Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag ohne weitere Aufforderung zur Zahlung fällig.
Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag, ist der gesamte Mietpreis sofort zur Zahlung fällig.
3. Zahlungsweise
Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des von dem Vermieter bevollmächtigten Vermittlers zu leisten.
Der Vermittler ist vom Vermieter zur Entgegennahme der Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung bevollmächtigt. Mit ordnungsgemäßem Eingang der Zahlung auf dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Konto gilt die Zahlungsverpflichtung des Gastes gegenüber dem Vermieter insoweit als erfüllt.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem angegebenen Konto maßgeblich.
4. Zahlungsverzug
Gerät der Gast mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Mietvertrag zurückzutreten.
Im Falle eines wirksamen Rücktritts des Vermieters wegen eines vom Gast zu vertretenden Zahlungsverzuges gelten hinsichtlich des Schadensersatzes die Bestimmungen des Abschnitts VII Ziffer 3 entsprechend.
IV. Mietzeit, An- und Abreise sowie Rückgabe der Ferienunterkunft
1. Mietzeit
Das Mietverhältnis wird für die vereinbarte Mietdauer befristet abgeschlossen. Beginn und Ende des Mietverhältnisses ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Anreise
Die Ferienunterkunft steht dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab der in der Buchungsbestätigung angegebenen Uhrzeit, spätestens allerdings um 17:00 Uhr, zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Überlassung besteht nicht.
Kann der Gast die vereinbarte Anreisezeit nicht einhalten, hat er den Vermieter oder die benannte Kontaktstelle hierüber unverzüglich zu informieren.
3. Abreise
Die Ferienunterkunft ist am vereinbarten Abreisetag bis zu der in der Buchungsbestätigung angegebenen Uhrzeit, spätestens allerdings um 10:00 Uhr, vollständig zu räumen und an den Vermieter oder die benannte Kontaktstelle zurückzugeben. Ein Anspruch auf eine spätere Rückgabe besteht nicht.
4. Rückgabe der Ferienunterkunft
Die Ferienunterkunft ist in einem ordnungsgemäßen und besenreinen Zustand zurückzugeben. Persönliche Gegenstände sind zu entfernen, Hausmüll in den hierfür vorgesehenen Behältern zu entsorgen sowie benutztes Geschirr gereinigt und an seinen ursprünglichen Platz zurückzustellen.
Weitergehende Verpflichtungen, insbesondere eine Endreinigung, bestehen nur, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden.
5. Schäden und Inventar
Der Gast hat während seines Aufenthalts entstandene Schäden oder Verluste am Inventar spätestens bei der Rückgabe der Ferienunterkunft anzuzeigen.
Für von ihm, seinen Mitreisenden oder Besuchern schuldhaft verursachte Schäden haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Überschreitung der Mietzeit
Wird die Ferienunterkunft nicht spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, ist der Gast verpflichtet, für jeden angefangenen Kalendertag der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des durchschnittlichen auf einen Kalendertag entfallenden Mietpreises zu zahlen. Der durchschnittliche Tagessatz errechnet sich aus dem vereinbarten Gesamtmietpreis geteilt durch die Anzahl der gebuchten Übernachtungen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, insbesondere aufgrund einer hierdurch vereitelten Anschlussvermietung oder zusätzlicher Aufwendungen, bleibt vorbehalten.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Gleiches gilt für das Recht des Gastes zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
V. Nutzung der Ferienunterkunft
1. Vertragsgemäße Nutzung
Die Ferienunterkunft darf ausschließlich zu Beherbergungszwecken und nur von den in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung, die Durchführung von Veranstaltungen sowie eine Überlassung an Dritte oder eine Überbelegung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
2. Sorgfaltspflichten
Der Gast hat die Ferienunterkunft einschließlich des Inventars sowie der zur Mitbenutzung überlassenen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen.
Während der Mietzeit auftretende Schäden, Mängel oder Störungen sind dem Vermieter oder dessen bevollmächtigtem Vertreter unverzüglich anzuzeigen. Der Gast hat alles Zumutbare zu unternehmen, um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen.
3. Hausordnung und besondere Nutzungsvorgaben
Die für die jeweilige Ferienunterkunft geltende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und vom Gast zu beachten.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind insbesondere das Rauchen in als Nichtraucherunterkünften ausgewiesenen Ferienunterkünften, das Mitbringen von Haustieren sowie Veränderungen an der Ferienunterkunft oder dem Inventar unzulässig.
4. Zutrittsrecht des Vermieters
Der Vermieter oder dessen bevollmächtigter Vertreter ist berechtigt, die Ferienunterkunft bei Gefahr im Verzug oder zur Abwehr erheblicher Schäden jederzeit zu betreten.
Soweit dies zur Durchführung notwendiger Instandhaltungs-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten erforderlich ist, darf die Ferienunterkunft nach vorheriger Ankündigung zu angemessenen Zeiten betreten werden. Auf die berechtigten Interessen des Gastes ist hierbei angemessen Rücksicht zu nehmen.
5. Vertragswidrige Nutzung
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung ist der Vermieter nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
VI. Haftung des Gastes
1. Haftung
Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche Schäden, die er, seine Mitreisenden, Besucher oder sonstige von ihm zugelassene Personen schuldhaft an der Ferienunterkunft, dem Inventar oder den sonstigen zur Nutzung überlassenen Einrichtungen verursachen. Der Gast haftet für das Verschulden seiner Mitreisenden, Besucher sowie sonstiger Personen, denen er den Zutritt zur Ferienunterkunft ermöglicht, wie für eigenes Verschulden.
2. Anzeige- und Sorgfaltspflichten
Der Gast ist verpflichtet, die Ferienunterkunft einschließlich des Inventars pfleglich zu behandeln sowie während der Mietzeit auftretende Schäden oder Mängel dem Vermieter oder dessen bevollmächtigtem Vertreter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft und entsteht hierdurch ein weiterer Schaden, haftet der Gast auch für den daraus entstehenden Mehrschaden.
3. Schlüssel, Inventar und Rückgabe
Der Gast haftet für den Verlust oder die Beschädigung überlassener Schlüssel, Schlüsselkarten, Transponder oder sonstiger Zutrittsmedien, soweit er den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat. Erforderliche Kosten für Ersatzbeschaffung, Umprogrammierung oder den Austausch einer Schließanlage sind zu ersetzen, soweit diese Maßnahmen aus Sicherheitsgründen erforderlich und angemessen sind.
Beschädigte oder abhandengekommene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
Gibt der Gast die Ferienunterkunft in einem Zustand zurück, der über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Reinigungs-, Instandsetzungs- oder Entsorgungsmaßnahmen erforderlich macht, hat er die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten zu ersetzen.
VII. Vertragsaufhebung auf Wunsch des Gastes
1. Kein vertragliches Rücktrittsrecht
Der Mietvertrag wird für die vereinbarte Mietdauer verbindlich abgeschlossen. Ein vertragliches Recht des Gastes, den Mietvertrag zu stornieren oder von diesem zurückzutreten, besteht nicht. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- oder sonstige gesetzliche Lösungsrechte bleiben hiervon unberührt.
2. Vertragsaufhebung auf Wunsch des Gastes
Teilt der Gast dem Vermieter vor Beginn der Mietzeit mit, dass er die Ferienunterkunft nicht in Anspruch nehmen wird oder den Mietvertrag nicht durchführen möchte, kann der Vermieter einer Aufhebung des Mietvertrages zustimmen.
Im Falle der Vertragsaufhebung ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
3. Pauschalierter Schadensersatz
Der Vermieter ist berechtigt, anstelle einer konkreten Schadensberechnung folgende pauschalierte Entschädigung zu verlangen:
- bis zum 61. Kalendertag vor Mietbeginn: 30 % des vereinbarten Mietpreises;
- vom 60. bis zum 35. Kalendertag vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises;
- vom 34. bis zum 21. Kalendertag vor Mietbeginn: 70 % des vereinbarten Mietpreises;
- ab dem 20. Kalendertag vor Mietbeginn sowie bei Nichtanreise: der vereinbarte Mietpreis abzüglich einer Pauschale von 10 % für ersparte Aufwendungen.
Bereits durch eine anderweitige Vermietung erzielte Erlöse werden auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm ein über die Schadenspauschale hinausgehender Schaden entstanden ist.
VIII. Haftung des Vermieters
1. Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
2. Unbeschränkte Haftung
Der Vermieter haftet uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unabhängig vom Grad des Verschuldens;
- bei Übernahme einer Garantie, soweit sich aus der Garantieerklärung nichts Abweichendes ergibt;
- aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
3. Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Vermieter auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
4. Haftungsausschluss
Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
5. Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten in gleicher Weise zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
6. Gesetzliche Rechte des Gastes
Zwingende gesetzliche Rechte des Gastes, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
IX. Schlussbestimmungen
1. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Hat der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand August 2026