Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gepäckservice
Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- I. Geltungsbereich
- II. Angebot und Vertragsschluss
- III. Buchungsvorgang
- IV. Korrektur von Eingabefehlern und Speicherung des Vertragstextes
- V. Preise
- VI. Zahlung
- VII. Übernahme, Beförderung und Übergabe des Gepäcks
- VIII. Pflichten des Kunden und Anforderungen an das Gepäck
- IX. Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände
- X. Leistungszeiten und Verzögerungen
- XI. Mängelhaftungsrecht
- XII. Widerrufsrecht
- XIII. Rückzahlungen
- XIV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- XV. Verbraucherstreitbeilegung
- XVI. Schlussbestimmungen
I. Geltungsbereich
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Beförderung von Reisegepäck im Rahmen des Gepäckservices auf Wangerooge, die zwischen
Daniel Carrara
Friedrich-August-Straße 15
26486 Wangerooge
Telefon: 0178 / 8329205
E-Mail: fewo@meer-zeit-wangerooge.de
– nachfolgend „Anbieter“ – und dem jeweiligen Auftraggeber – nachfolgend „Kunde“ – geschlossen werden.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Kundengruppen gelten.
2. Gepäckservice als Zusatzleistung
Der Gepäckservice wird insbesondere Gästen von Ferienunterkünften auf Wangerooge als freiwillige Zusatzleistung angeboten.
Die Inanspruchnahme des Gepäckservices ist weder Voraussetzung für die Buchung noch für die Nutzung einer Ferienunterkunft.
3. Rechtliche Selbständigkeit
Der Vertrag über den Gepäckservice ist rechtlich selbständig von einem etwaigen Mietvertrag über eine Ferienunterkunft sowie von einem etwaigen Vermittlungsvertrag.
Dies gilt auch dann, wenn der Gepäckservice technisch im Rahmen der Buchung einer Ferienunterkunft ausgewählt oder das hierfür geschuldete Entgelt gemeinsam mit anderen im Zusammenhang mit der Buchung anfallenden Beträgen abgerechnet wird.
Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die vom Kunden ausgewählten und in der Buchungs- oder Bestellbestätigung ausgewiesenen Leistungen des Gepäckservices.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Leistungsangebot
Die Darstellung der im Rahmen des Gepäckservices angebotenen Leistungen auf der Internetseite stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Gepäckbeförderung abzugeben.
2. Angebot des Kunden
Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die von ihm ausgewählte Gepäckbeförderung ab, indem er den hierfür vorgesehenen zahlungspflichtigen Buchungs- oder Bestellvorgang abschließt.
3. Buchung im Zusammenhang mit einer Ferienunterkunft
Wird der Gepäckservice im Rahmen der Buchung einer Ferienunterkunft angeboten, kann der Kunde die gewünschte Beförderungsleistung und die Anzahl der zu befördernden Gepäckstücke auswählen.
Mit Abgabe der zahlungspflichtigen Buchung gibt der Kunde neben seinem auf die Ferienunterkunft bezogenen Antrag zugleich ein selbständiges verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den von ihm ausgewählten Gepäckservice ab.
4. Sofortbuchung
Erfolgt die Buchung der Ferienunterkunft im Wege einer Sofortbuchung und wird hierbei der Gepäckservice ausgewählt, kommt der Vertrag über den Gepäckservice mit Zugang der Buchungs- oder Bestellbestätigung zustande, soweit darin der Gepäckservice bestätigt wird.
5. Vertragssprache
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
III. Buchungsvorgang
1. Auswahl der Leistung
Der Kunde kann die im Rahmen des Gepäckservices angebotene Beförderungsleistung auswählen und die Anzahl der zu befördernden Gepäckstücke angeben.
Die ausgewählte Leistung wird dem Kunden zusammen mit dem hierfür geltenden Preis und dem sich aus der Anzahl der Gepäckstücke ergebenden Gesamtpreis im Buchungsvorgang angezeigt.
2. Überprüfung der Buchung
Vor verbindlicher Abgabe der Buchung erhält der Kunde die Möglichkeit, die ausgewählte Beförderungsleistung, die Anzahl der Gepäckstücke sowie die sonstigen für die Durchführung des Gepäckservices maßgeblichen Angaben zu überprüfen.
3. Abschluss der Buchung
Durch Betätigung der den Buchungs- bzw. Bestellvorgang abschließenden Schaltfläche gibt der Kunde sein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages über den ausgewählten Gepäckservice ab.
Die konkrete Bezeichnung der Schaltfläche richtet sich nach der technischen Ausgestaltung des jeweiligen Buchungs- oder Bestellsystems.
IV. Korrektur von Eingabefehlern und Speicherung des Vertragstextes
1. Korrektur von Eingabefehlern
Vor verbindlicher Abgabe der Buchung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und unter Verwendung der im Buchungsvorgang vorgesehenen Funktionen ändern.
Insbesondere kann er die ausgewählte Leistung und die Anzahl der Gepäckstücke verändern oder den Gepäckservice wieder aus der Buchung entfernen.
2. Vertragstext
Die für die Buchung maßgeblichen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben gespeichert.
Die Buchungs- bzw. Bestellbestätigung enthält die wesentlichen Daten des Auftrags und wird dem Kunden in Textform, insbesondere per E-Mail, übermittelt.
Diese AGB können vom Kunden vor Abgabe seiner Buchung eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden.
V. Preise
1. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung für die jeweilige Beförderungsleistung angegebenen Preise.
Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.
2. Umfang des Beförderungsentgelts
Das ausgewiesene Entgelt umfasst ausschließlich die gebuchte Beförderung des Gepäcks auf Wangerooge zwischen dem vereinbarten Übergabe- und Bestimmungsort.
Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für die Beförderung des Gepäcks mit der Fähre, einem sonstigen Schiff oder einem Flugzeug zwischen dem Festland und Wangerooge.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für die Beförderung seines Gepäcks zwischen dem Festland und Wangerooge erforderlichen Beförderungsleistungen zu buchen und die hierfür anfallenden Entgelte zu entrichten.
Dies gilt insbesondere für Gepäckentgelte, Übergepäck sowie Fähr-, Schiffs-, Flug- oder sonstige Frachtkosten.
VI. Zahlung
1. Fälligkeit
Das vereinbarte Entgelt ist mit Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig, soweit im Buchungsvorgang oder in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes bestimmt ist.
2. Zahlungsweise
Die jeweils zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Rahmen des Buchungs- oder Bestellvorgangs angezeigt.
3. Gemeinsame Abrechnung mit der Buchung
Erfolgt die Buchung des Gepäckservices im Zusammenhang mit der Buchung einer Ferienunterkunft, kann das Entgelt gemeinsam mit den übrigen im Rahmen der Buchung geschuldeten Beträgen abgerechnet und eingezogen werden.
Die gemeinsame Abrechnung berührt die rechtliche Selbständigkeit des Vertrages über den Gepäckservice nicht.
4. Elektronische Rechnung
Rechnungen und Gutschriften können dem Kunden in elektronischer Form an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.
VII. Übernahme, Beförderung und Übergabe des Gepäcks
1. Leistungsumfang
Der Gepäckservice umfasst, abhängig von der jeweils gebuchten Leistung, die Beförderung von Reisegepäck
- vom Bahnhof Wangerooge zur gebuchten Ferienunterkunft,
- von der Ferienunterkunft zum Bahnhof Wangerooge,
- vom Flughafen Wangerooge zur gebuchten Ferienunterkunft oder
- von der Ferienunterkunft zum Flughafen Wangerooge.
Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung ist die jeweilige Buchungs- oder Bestellbestätigung.
2. Keine Personenbeförderung
Gegenstand des Gepäckservices ist ausschließlich die Beförderung des vereinbarten Reisegepäcks.
Eine Beförderung des Kunden oder anderer Personen ist nicht Gegenstand des Vertrages.
3. Anreise nach Wangerooge
Bei einer Beförderung vom Bahnhof oder Flughafen Wangerooge zur Ferienunterkunft beginnt die Leistungspflicht des Anbieters mit der vereinbarungsgemäßen Übernahme des Gepäcks am vereinbarten Übergabeort auf Wangerooge.
Die Beförderung des Gepäcks vom Festland nach Wangerooge ist nicht Gegenstand des Vertrages.
4. Abreise von Wangerooge
Bei einer Beförderung von der Ferienunterkunft zum Bahnhof oder Flughafen Wangerooge beginnt die Leistungspflicht mit der vereinbarungsgemäßen Übernahme des Gepäcks an der Ferienunterkunft.
Die Leistung des Anbieters endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe bzw. Bereitstellung des Gepäcks am vereinbarten Übergabeort am Bahnhof oder Flughafen Wangerooge.
Die anschließende Beförderung des Gepäcks mit Fähre, Schiff oder Flugzeug ist nicht Gegenstand des Vertrages.
5. Übergabe und Abholung
Der Kunde hat das Gepäck zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort so bereitzuhalten, dass es ohne vermeidbare Verzögerung übernommen werden kann.
Soweit eine persönliche Übergabe vereinbart ist, hat der Kunde oder eine von ihm hierzu bevollmächtigte Person die Übernahme bzw. Übergabe zu ermöglichen.
VIII. Pflichten des Kunden und Anforderungen an das Gepäck
1. Transportfähiger Zustand
Der Kunde ist verpflichtet, das Gepäck in einem für die vereinbarte Beförderung geeigneten, ausreichend verschlossenen und gegen die üblichen Belastungen einer Gepäckbeförderung geschützten Zustand zu übergeben.
Koffer, Reisetaschen und sonstige Gepäckstücke müssen so beschaffen sein, dass sie ohne besondere Hilfsmittel aufgenommen, getragen und befördert werden können.
2. Zulässige Gepäckstücke
Als Gepäckstücke werden handelsübliche Koffer, Reisetaschen und vergleichbares Reisegepäck befördert.
Das Gewicht eines einzelnen Gepäckstücks darf 30 kg nicht überschreiten.
Die Anzahl der zu befördernden Gepäckstücke richtet sich nach der vom Kunden gebuchten und in der Buchungs- oder Bestellbestätigung ausgewiesenen Anzahl.
3. Sonder- und Sperrgepäck
Fahrräder, E-Bikes, Kinderwagen, Surfbretter, sonstige Sportgeräte, besonders sperrige Gegenstände sowie Gepäckstücke mit einem Gewicht von mehr als 30 kg sind nicht Bestandteil des regulären Gepäckservices.
Eine Beförderung solcher Gegenstände bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Anbieter. Ein Anspruch auf deren Beförderung besteht nicht.
Etwaige hierfür anfallende zusätzliche Entgelte werden dem Kunden vor der Beauftragung mitgeteilt.
4. Kennzeichnung
Der Anbieter kann verlangen, dass die Gepäckstücke mit dem Namen des Kunden sowie der jeweiligen Ferienunterkunft bzw. dem Bestimmungsort eindeutig gekennzeichnet werden.
5. Angaben des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Übernahme oder Übergabe maßgeblichen Ankunfts- und Abreisezeiten spätestens 24 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt der Reise bekannt zu geben, soweit dies für ihn zumutbar ist.
Verspätet sich die Ankunft des Kunden bzw. seines Gepäcks aufgrund einer Verspätung oder Änderung des Fähr-, Schiffs- oder Flugverkehrs, hat der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich zu informieren, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.
6. Verantwortung für den Inhalt
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sich in den übergebenen Gepäckstücken keine Gegenstände befinden, die nach diesen AGB oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der Beförderung ausgeschlossen sind.
Auf Besonderheiten eines Gepäckstücks, die für dessen sichere Beförderung von Bedeutung sind, hat der Kunde den Anbieter spätestens bei der Übergabe ausdrücklich hinzuweisen.
IX. Von der Beförderung ausgeschlossene Gegenstände
Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere:
- Gegenstände, deren Besitz oder Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt;
- gefährliche Stoffe und Gegenstände;
- explosionsgefährliche oder leicht entzündliche Stoffe;
- nicht ausreichend gegen Auslaufen gesicherte Flüssigkeiten;
- lebende Tiere;
- verderbliche Waren, soweit deren Beförderung besondere Kühl- oder Schutzmaßnahmen erfordert;
- Bargeld und sonstige Zahlungsmittel;
- Wertpapiere;
- Schmuck, Edelmetalle und Edelsteine;
- Kunstwerke, Unikate und sonstige Gegenstände von außergewöhnlichem oder schwer bestimmbaren Wert.
X. Leistungszeiten und Verzögerungen
1. Vereinbarte Leistungszeit
Der Zeitpunkt bzw. Zeitraum für die Übernahme und Übergabe des Gepäcks ergibt sich aus der Buchungs- oder Bestellbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung mit dem Kunden.
2. Abhängigkeit von Fähre und Flugverkehr
Dem Kunden ist bekannt, dass Ankunfts- und Abreisezeiten auf Wangerooge insbesondere vom Fähr-, Schiffs- und Flugverkehr sowie von den jeweiligen Witterungsverhältnissen abhängig sein können.
3. Anpassung des Übergabezeitpunkts
Bei einer vom Kunden nicht zu vertretenden Verspätung wird sich der Anbieter im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten bemühen, die Übernahme bzw. Übergabe des Gepäcks an die geänderte Ankunfts- oder Abreisezeit anzupassen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzzeit besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Vergebliche Anfahrt oder Wartezeit
Kann das Gepäck aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund zum vereinbarten Zeitpunkt nicht übernommen oder übergeben werden, kann eine erneute Anfahrt oder eine über das übliche Maß hinausgehende Wartezeit zusätzlich berechnet werden, sofern der Kunde vor der Entstehung zusätzlicher Kosten hierauf hingewiesen wurde und deren Höhe oder Berechnungsgrundlage vereinbart wurde.
XI. Mängelhaftungsrecht
1. Gewährleistung
Für Verlust oder Beschädigung des zur Beförderung übernommenen Gepäcks sowie für Schäden aufgrund einer Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die für den jeweiligen Beförderungsvertrag geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
2. Haftung
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, bestehen Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Der Anbieter haftet für sich, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen;
- bei Übernahme einer Garantie, soweit sich aus der Garantieerklärung nichts Abweichendes ergibt;
- aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verkäufer auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Ansprüche aus einer vom Verkäufer übernommenen Garantie sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleiben unberührt.
XII. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über die Beförderung von Waren kein Widerrufsrecht, wenn für die Erbringung der Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Der gebuchte Gepäckservice wird zu dem bei der Buchung vereinbarten Termin bzw. innerhalb des vereinbarten Zeitraums erbracht.
XIII. Rückzahlungen
Soweit der Anbieter aufgrund einer Stornierung, eines Widerrufs oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zur Rückzahlung verpflichtet ist, erfolgt die Rückzahlung grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das für die ursprüngliche Zahlung verwendet wurde, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Bei einer gemeinsamen Abrechnung mit der Buchung einer Ferienunterkunft kann die Rückzahlung im Rahmen der hierzu verwendeten Zahlungsabwicklung erfolgen.
XIV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
2. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der gesetzlich zulässige Gerichtsstand am Sitz des Anbieters vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
XV. Verbraucherstreitbeilegung
Soweit der Anbieter nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zur Erteilung einer entsprechenden Information verpflichtet ist, gilt folgende Erklärung:
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XVI. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand August 2026